Garantiebestimmungen

Garantiebestimmungen

Garantiebestimmungen der Firma Zaugg GBY-Service
Im Zweifelsfall gilt nur die Originalversion in Deutsch als Referenz!
Gültig ab März 2025

Garantiefrist
Zaugg GBY-Service gewährt auf Occasions-Go-Tryke's ab Auslieferdatum folgende Garantieleistungen:

  • Antrieb & elektronische Schaltung: Motor, Steuerung, Display, Ladegerät: 1 Jahr Garantie auf Fabrikations- und Materialfehler
  • Akku: Zaugg GBY-Service garantiert innerhalb der 1-jährigen Garantiefrist eine Restkapazität von 60 % der ursprünglichen Nennkapazität, sofern der Akku gemäss Betriebsanleitung bedient und aufgeladen wurde.
Die Inanspruchnahme der Garantie führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiefrist.

Abwicklung von Garantieansprüchen
Innerhalb der Garantiefrist werden Produktemängel kostenlos durch Reparatur oder Ersatz behoben. Garantieansprüche auf Wandelung und/oder Minderung sind ausgeschlossen. Transport- und allfällige weitere Kosten die dem Kunden im Zusammenhang mit Garantieansprüchen entstehen können, übernimmt Zaugg GBY-Service nicht.
Garantieleistungen können nur direkt durch Zaugg GBY-Service erbracht werden. 
Garantieleistungen werden nur bei Vorweisen des vorliegenden Kaufnachweises erbracht bzw. vergütet. Die Garantie ist bei Vorliegen entsprechender Belege auf einen Folge-Besitzer bzw. -Eigentümer übertragbar.

Ausschlüsse von Gewährleistung/Garantie
Es liegt im Verantwortungsbereich des Go-Tryke-Besitzers, sein Go-Tryke bestimmungsgemäss nach Original-Betriebsanleitung-(en) zu gebrauchen sowie regelmässig zu warten und zu pflegen.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Mängeln infolge Fehlgebrauchs bzw. übermässigen Gebrauchs, unzureichender Wartung, fehlerhafter Reparatur bzw. Modifikation sowie infolge Sturz/Unfall.
Garantieansprüche sind ebenso ausgeschlossen bei Benutzung im Renn- und Wettkampfeinsatz sowie bei gewerblichem Gebrauch.
Nicht durch die Garantie abgedeckt sind auch Schäden, die durch normale Abnutzung und Verschleiss entstehen (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel, Bremsbeläge, Federelemente, Schalt- und Bremszüge, Lackierung, Aufschriften) sowie Arbeitsleistungen durch Dritte.

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